Die Kirchengemeinde Langendreer erlässt für den Ev. Friedhof Langendreer, Hauptstr. 229 in 44892 Bochum ab dem 01.07.2020 eine neue Friedhofsgebührensatzung.

Gemäß Friedhofssatzung in der Fassung vom 15.09.2016 weisen wir darauf hin, dass die Friedhofsgebührensatzung vom 26.09.2019 ab dem 25.05.2020 an der Bekanntmachungstafel des Evangelischen Friedhofs Langendreer für die Dauer 1 Woche angeschlagen wird. Nach Ablauf der Bekanntmachungsfrist gilt die Friedhofsgebührensatzung als veröffentlicht.

Sie können sich auch gerne direkt im folgenden Link informieren: Friedhofsgebührensatzung (PDF-Datei).

Grabmal- und Bepflanzungssatzung  (PDF-Datei).

Wissenswertes über den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Langendreer

Wer kann auf diesem Friedhof beerdigt werden?

Alle Menschen, die Mitglied einer Gemeinde sind, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen angehören.

Gibt es Beerdigungen ohne Pfarrer, Priester, Prediger?

Nein.

Gibt es anonyme Beerdigungen?

Nein.

Es gibt ein Rasengräberfeld. Hier werden die Gräber nach einiger Zeit eingeebnet, und Rasen wird eingesät. Die Namen der Verstorbenen werden auf einem zentralen Denkmal zweimal pro Jahr eingemeisselt.

Welche Regeln für Grabsteine gibt es?

Sie sind im Büro des Friedhofs zu erfragen. Grundsätzlich müssen alle Grabsteine von den Steinmetzen zur Genehmigung vorgelegt werden.

Gibt es die Möglichkeit der Legate?

(Schenkungen an die Kirche, mit der Verpflichtung, die Grabstätten zu pflegen)

Ja.

Wie hoch ist der Preis?

Ist im Friedhofsbüro zu erfragen.

Wer ist der Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen?

Das Büro des Friedhofes.

Gibt es Ansprechpartner für die Organisation des Kaffeetrinkens?

Nein.

Bei Anfragen:

Friedhofsbüro

Hauptstraße 229

Tel: 0234/28 69 38

Email: verwaltung(at)ev-friedhof.de

Montag, Mittwoch, Freitag, 9 – 12 Uhr

Dienstag, Donnerstag, 13.30 – 15.30 Uhr.