Beerdigung
„Von ihren Anfängen an haben die christlichen Gemeinden ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet und die Bestattung zu den Werken der Barmherzigkeit gerechnet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und Achtung gegenüber dem verstorbenen Glied der Gemeinde und erinnert zugleich alle, die an ihr teilnehmen, im Sinne des 90. Psalms an ihr eigenes Sterben: „ Herr lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden.“
(aus der westf. Bestattungsagende)
Zuständig für die Bestattung ist zunächst der jeweilige Bezirkspfarrer. Mit ihm ist eine Termin abzusprechen; entweder macht dies der Bestatter oder die Angehörigen. Wenn die Bestattung durch einen anderen Pfarrer gewünscht wird, muss dies abgesprochen werden.
Bei dem Hausbesuch, der dann bei den Angehörigen gemacht wird, werden Lieder und Texte für die Beisetzung ausgesucht. Es ist immer sehr hilfreich, wenn der Verstorbene selbst etwas für seine Beisetzung verfügt hat.
Die Gemeinde Langendreer ist in der besonders glücklichen Lage, dass sie seit Gemeindegründung ihren Gemeindegliedern die Beisetzung auf dem eigenen Gemeindefriedhof (Hauptstr. 229 – Tel. 28 69 38) anbieten kann. Über die verschiedenen Gräberformen informiert Sie unsere Homepage.
Wenn es möglich ist, wird während der Beisetzung die Glocke der jeweiligen Kirche geläutet. Am kommenden Sonntag werden die Namen der Verstorbenen im Gemeindegottesdienst verlesen. Zusätzlich laden wir die Angehörigen viermal im Jahr zum Gedenkgottesdienst ein - der Termin wird in der Presse bekanntgegeben. Schließlich werden am Ewigkeitssonntag (Ende November) noch einmal alle Namen vorgelesen.
Natürlich sind die Pfarrerinnen und Pfarrer auch dazu da, todkranke und sterbende Gemeindeglieder zu besuchen. Zögern sie nicht, bei Ihrer Pfarrerin/ Ihrem Pfarrer anzurufen.