Kirchenwahl 2024

Alle vier Jahre wird das Presbyterium gewählt.
Den Auftakt bildet die Gemeindeversammlung am 19. November. In dieser Gemeindeversammlung wird über die Wahl und das Wahlverfahren informiert. Ab dann können bis zum 5. Dezember Kandidat*innen für das neue Presbyterium benannt werden. Es erfolgt dann die Wahlvorbereitung.  Wir haben genau so viele Kandidatinnen und Kandidaten, wie Stellen im Presbyterium zu besetzen sind. Es wird daher nicht gewählt! Der Wahlvorschlag ist das Wahlergebnis!
Eingeführt wird das neue Presbyterium am 17. März 2024 in einem Festgottesdienst in der Christuskirche (10 Uhr).
Dem Presbyterium von 2020 bis 2024 gehören an:
Uta Bastendorf, Rebecca Braun, Dr. Christina Eichel, Stefanie Eichel, Volker Eschert, Kim Roger Feiertag (Friedhofskirchmeister), Frank Gisselmann (Finanzkirchmeister), Karole Hauptvogel, Kirsten Hinzmann, Guido Kunze, Heidi Lange (Personalkirchmeisterin), Prof. Dr. Peter Mommer (Baukirchmeister), Christine Mrochen-Poth, Volker Nötzel, Andreas Schneider, Uwe Vogt, Kirsten Wietoska,
während der Zeit ausgeschieden: Oliver Mergens.

Die Amtsbezeichnung „Presbyter*in“ leitet sich vom griechischen Wort für „Älteste“ ab, da früher Leitungsaufgaben eher älteren und erfahreneren Menschen aus der Gemeinde übertragen wurden. Die Presbyter*innen bilden gemeinsam mit den Pfarrer*innen das Presbyterium. Das Presbyterium leitet und verwaltet die Kirchengemeinde, es verantwortet das Gemeindeleben und kümmert sich um alle personellen, finanziellen und baulichen Angelegenheiten der Gemeinde. Es trifft zum Beispiel Entscheidungen über die Schwerpunkte
der Gemeindearbeit, über die Gottesdienste, die Verteilung der Gelder, die Einstellung von Mitarbeitenden oder die Wahl des Pfarrers oder der Pfarrerin. In der Regel findet einmal im Monat eine Presbyteriumssitzung statt.

Wie läuft die Wahl ab?
Die Kirchenwahl gliedert sich grob in zwei Phasen: das Wahlvorschlagsverfahren und das eigentliche Wahlverfahren. Das Wahlvorschlagsverfahren beginnt mit einer Gemeindeversammlung, in der die Gemeindeglieder über die anstehende Wahl informiert
und zugleich aufgefordert werden, Wahlvorschläge einzureichen. Ein Wahlvorschlag muss schriftlich erfolgen und von mindestens fünf
Gemeindegliedern unterschrieben sein. Das Presbyterium erstellt aus den eingegangenen Wahlvorschlägen einen »einheitlichen Wahlvorschlag«, der der Gemeinde bekannt gegeben wird. Enthält er nicht mehr Vorschläge als Stellen zu besetzen sind, gelten die vorgeschlagenen Personen als gewählt.

Wer kann Presbyterin und Presbyter werden?
Alle volljährigen Gemeindemitglieder unter 75 Jahren können sich zur Wahl stellen. Wer mit einem Mitglied des Presbyteriums verheiratet (analog hierzu auch in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend), verschwistert, in gerader Linie verwandt oder im ersten Grade verschwägert ist, kann nicht Mitglied des Presbyteriums sein. Die Amtszeit der Presbyterinnen und Presbyter beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Presbyterinnen und Presbyter können vor Ablauf der Amtszeit ihr Amt niederlegen

Gibt es mehr Wahlvorschläge als Stellen, kommt es zur Wahl, und es wird ein Wahlverfahren eröffnet: Zu Beginn des eigentlichen Wahlverfahrens wird das Wahlverzeichnis für eine Woche öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit haben alle Gemeindeglieder die Möglichkeit zu prüfen, ob der ihr Name dort aufgelistet ist. Nur wer im Wahlverzeichnis steht, darf auch tatsächlich am Wahltag wählen. Die Wahl findet im Anschluss an den Gottesdienst statt und ist geheim. Wählen können alle Gemeindemitglieder, die konfirmiert sind. Wer kann Presbyterin und Presbyter werden? Alle volljährigen Gemeindemitglieder unter 75 Jahren können sich zur Wahl stellen. Wer mit einem Mitglied des Presbyteriums verheiratet (analog hierzu auch in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft
lebend), verschwistert, in gerader Linie verwandt oder im ersten Grade verschwägert ist, kann nicht Mitglied des Presbyteriums sein.
Die Amtszeit der Presbyterinnen und Presbyter beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Presbyterinnen und Presbyter können
vor Ablauf der Amtszeit ihr Amt niederlegen 19 Wähler*innen müssen ihre Stimme persönlich abgeben. Briefwahl ist möglich.
Ist die Wahlhandlung beendet, öffnett der Wahlvorstand die Urne und zählt öffentlich die Stimmen aus. Gewählt sind diejenigen Gemeindeglieder, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Das Presbyterium benachrichtigt
unverzüglich die Gewählten und fordert sie auf, die Wahl per schriftlicher Erklärung anzunehmen. Haben die Gewählten die Wahl angenommen, wird der Gemeinde das Ergebnis mitgeteilt. Das Wahlverfahren endet mit der Einführung der neu gewählten Mitglieder des Presbyteriums im Gemeindegottesdienst.

Kirchenwahl 2024
Gemeindeversammlung Sonntag, 19. November um 11 Uhr nach dem Gottesdienst um 10 Uhr in der Christuskirche im Gemeindehaus
Alte Bahnhofstraße 28-30 
Wahlvorschläge können bis zum 5. Dezember 2023 im Gemeindebüro eingereicht werden 
Wahl Sonntag, 18. Februar 2024 
Einführung des neuen Presbyteriums 17. März 2024 im Gottesdienst in der Christuskirche (10 Uhr)